Besondere Doppelrolle
Vorsitzender des Gemeinderats
Dem Oberbürgermeister wurde in der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung eine bedeutsame Doppelrolle gegeben. Er ist als „Chef“ der Stadtverwaltung Teil der Exekutive und als stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats auch Teil der gesetzgebenden Legislative. Das gibt ihm politische Handlungsmacht, fordert aber gleichzeitig auch großes Verantwortungsbewusstsein ein. Es gilt Dinge anzuschieben, Mehrheiten zu suchen und zu finden, aber natürlich auch einen „Konzern“ von über 2.500 Mitarbeitenden zu führen.
